Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Befristung:Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss:
Hinweise:Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
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