Per Definition ein einsitziges, einspuriges Kraftfahrzeug, mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Du bist schon fünfzehn? Na dann kann’s losgehen! Dein erstes motorisiertes Fortbewegungsmittel wartet auf dich.
Minimaler Einsatz, maximaler Spaß. Mit 25 km/h bist du im Stadtverkehr schon ziemlich flott dabei. Aber vor der Kür muss die Pflicht absolviert werden.
Führerscheinklasse Mofa
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag
Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz: Nein Eingeschlossene Klasse: – Biometrisches Passbild